Mitgliedschaft
Ein kurzer Leitfaden für alle die Angler werden wollen:
Ein “Angelschein”, von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar
nicht.
Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:
- Eine Fischerprüfung (Sportfischerprüfung / Sachkundenachweis)
- Einen Fischereischein (1-, 5-, oder 10-Jahresfischereischein / NEU: Auch auf Lebenszeit)
- Eine Fischereierlaubnis (Angelerlaubnis , Angelschein)
Die Faustregel ist:
Ohne Fischerprüfung kein
Fischereischein
Ohne Fischereischein keine
Fischereierlaubnis
Ohne Fischereierlaubnis kein Angeln
In der Praxis ist das Ganze aber nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen: In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder “Bundesangelschein”! Sie benötigen in allen Bundesländern grundsätzlich einen Fischereischein zum Angeln. In Baden Württemberg brauchen Sie eine Fischerprüfung (Sportfischerprüfung / Sachkundenachweis) einen Fischereischein (Pflicht) und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer in denen Sie angeln wollen.
Die Fischerprüfung und der Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie die Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben, bei ihrem Ordnungsamt, gegen Vorlage des Fischerprüfungsausweises und Entrichtung einer Verwaltungsgebühr. Wenn Sie dann auch Ihren Fischereischein in den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischreierlaubnisschein (Angelerlaubnis) von dem Eigentümer Pächter- des Gewässers erwerben in dem Sie angeln möchten.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
Sprechen Sie uns an!